Website-Barrierefreiheit 2025: Wer muss was tun?
Das BFSG gilt seit Juni 2025. Wer ist betroffen, wer ist ausgenommen – und was braucht deine Website konkret? Klare Antworten, ohne Juristendeutsch.
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Klingt sperrig, hat aber konkrete Auswirkungen auf viele Unternehmens-Websites in Deutschland. Und weil die meisten Handwerker, Gastronomen und kleinen Dienstleister entweder von Panik oder totaler Ahnungslosigkeit geprägt sind, versuche ich hier mal, Klarheit zu schaffen. Ähnlich wie beim Thema Cookie-Banner gilt auch hier: Wer die Regeln kennt, kann entspannt handeln statt blind reagieren.
Kurz vorab: Nein, du musst nicht sofort alles umbauen. Ob dich das Gesetz überhaupt betrifft, hängt von zwei Zahlen ab — dazu gleich mehr.
Was ist das BFSG und wen betrifft es eigentlich?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung einer EU-Richtlinie. Es schreibt vor, dass bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen. Also: keine reine Augenweide für Sehende, sondern Websites die auch mit Screenreadern, Tastatur-Navigation oder bei eingeschränkter Sicht funktionieren.
Betroffen sind Unternehmen, die Verbrauchern (B2C) digitale Dienstleistungen anbieten. Das umfasst Online-Shops, Buchungssysteme, Kontaktformulare mit Transaktionscharakter, Apps. Reine Unternehmenswebsites ohne Buchung oder Kauf können in einer Grauzone liegen — aber ein Kontaktformular allein macht eine Seite noch nicht zur "Dienstleistung" im BFSG-Sinne.
Wer nicht betroffen ist: B2B-Unternehmen ohne Verbraucherkontakt, Websites öffentlicher Stellen, und — das ist der wichtige Punkt für viele — Kleinstunternehmen.
Die Kleinstunternehmen-Ausnahme — und warum du sie trotzdem nicht ignorieren solltest
Das BFSG hat eine klare Ausnahme in § 3 Abs. 3: Kleinstunternehmen sind von der Pflicht für Dienstleistungen ausgenommen.
Kleinstunternehmen bedeutet, du erfüllst beide Kriterien gleichzeitig:
- Weniger als 10 Mitarbeiter
- Jahresumsatz und Bilanzsumme jeweils höchstens 2 Millionen Euro
Wenn du ein Solo-Handwerksbetrieb bist, ein Restaurant mit vier Angestellten oder ein Dienstleister mit sechs Leuten im Team — du bist sehr wahrscheinlich raus aus der Pflicht.
Aber. Erstens: Wenn du Produkte herstellst oder vertreibst (Hardware, Geräte), gibt es keine Ausnahme für Kleinstunternehmen. Dann greift das BFSG trotzdem. Zweitens: Schon allein aus SEO-Gründen lohnt sich Barrierefreiheit. Drittens: Wenn dein Betrieb wächst und die 10-Mitarbeiter-Grenze irgendwann überschreitest, sitzt du ohne Vorbereitung in der Falle.
Die Botschaft: Prüfen, ob du betroffen bist. Wenn nicht, trotzdem ein Auge drauf haben.
Was eine barrierefreie Website konkret braucht
Wer betroffen ist, muss seine Website an WCAG 2.1 Level AA angleichen. Das ist der technische Standard hinter dem BFSG. Klingt kompliziert, läuft aber auf ein paar klare Kategorien hinaus:
Wahrnehmbarer Inhalt
Jedes Bild braucht einen Alt-Text — eine kurze Beschreibung für Screenreader. Kontraste müssen stimmen: Text auf Hintergrund mindestens 4,5:1 Kontrastverhältnis. Videos brauchen Untertitel oder Transkripte.
Bedienbarkeit
Jede Funktion auf der Website muss per Tastatur erreichbar sein — nicht nur mit der Maus. Buttons brauchen mindestens 44×44 Pixel Klickfläche. Fokus-Indikatoren müssen sichtbar sein (das ist dieses blaue Umrandungsrechteck das erscheint wenn man mit Tab navigiert).
Verständlicher Aufbau
Klare Überschriften-Hierarchie (H1, H2, H3), semantisches HTML, eindeutige Formularlabels. Das ist auch für SEO Gold wert. Fehlermeldungen bei Formularen müssen erklären, was schiefgelaufen ist — nicht nur "Fehler" anzeigen.
Technische Robustheit
Die Seite muss mit Screenreadern zusammenarbeiten. ARIA-Labels wo nötig. Kein Layout-Chaos durch verschachteltes Tabellen-HTML.
Zum Selbst-Testen gibt es kostenlose Tools: WAVE und der Lighthouse-Tab in Chrome DevTools zeigen die gröbsten Probleme. Für eine vollständige Prüfung braucht man allerdings manuelle Tests mit echten Screenreadern.
Was passiert, wenn du nichts tust?
Wenn du unter die BFSG-Pflicht fällst und nichts unternimmst, drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Zusätzlich kannst du von Wettbewerbsschützern abgemahnt werden — das war schon bei der DSGVO ein Lieblingsthema für Abmahnanwälte.
Auf der anderen Seite: Bußgelder werden sich in den ersten Jahren wahrscheinlich auf klare Wiederholungstäter konzentrieren, nicht auf den Bäcker mit fünf Angestellten. Trotzdem ist "die verfolgen das eh nicht" eine Wette, die ich nicht empfehlen würde.
Und dann ist da noch das andere Risiko: Du verlierst Kunden. Rund 15 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung. Viele haben Kaufkraft. Wenn deine Website für sie nicht nutzbar ist, kaufen sie woanders.
So gehst du es an — ohne den Kopf zu verlieren
Schritt eins: Prüfen, ob du überhaupt betroffen bist. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Millionen Umsatz sind ausgenommen. Wenn du in diese Kategorie fällst, ist freiwillige Verbesserung schlau — aber keine Pflicht.
Schritt zwei: Aktuelle Website scannen. WAVE oder Lighthouse einmal drüber jagen. Die Ergebnisse zeigen, wo die dicksten Probleme liegen. Oft sind es einfache Sachen: fehlende Alt-Texte, schlechte Kontraste, nicht gelabelte Buttons.
Schritt drei: Priorisieren. Fang mit dem an, was Besucher direkt betrifft — Kontaktformular, Buchungssystem, Navigation. Dekorative Elemente kommen später.
Schritt vier: Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Wenn du dem BFSG unterliegst, brauchst du eine barrierefreie Erklärung auf deiner Website, die beschreibt, welche Standards du einhältst und wo noch Lücken sind.
Schritt fünf: Nicht alles auf einmal. Wer seine Website gerade neu aufbaut oder einen Relaunch plant, der kann das direkt einplanen. Wer eine ältere Site hat, geht es schrittweise an.
Falls du dir nicht sicher bist, wo deine Website gerade steht, kannst du den kostenlosen Website-Check nutzen — da sehen wir gemeinsam, was die dringendsten Baustellen sind.
Barrierefreiheit und SEO — der unterschätzte Bonus
Was gut für Barrierefreiheit ist, ist meistens auch gut für SEO. Alt-Texte helfen Google zu verstehen, was auf einem Bild zu sehen ist. Semantische Überschriften-Hierarchie ist genau das, was Google für die Strukturanalyse deiner Seite verwendet. Schnelle Ladezeiten, klare Navigation, sauberes HTML — das ist Schnittmenge zwischen Barrierefreiheit und Performance.
Es gibt Studien die zeigen, dass barrierefreie Websites bis zu 20 Prozent mehr organischen Traffic erzielen — allein weil Google sie besser versteht und besser bewertet. Ob das in deinem Fall so hoch ausfällt, kann ich nicht versprechen. Aber die Richtung stimmt.
Und dann ist da noch Mobile. Barrierefreie Websites funktionieren auf kleinen Bildschirmen besser, haben größere Klickflächen, klarere Schriften, bessere Kontraste. Google rankt mobil-freundliche Seiten höher. Die Ziele überschneiden sich stärker als die meisten denken.
Fazit
Das BFSG ist kein Bürokratiemonster das du ignorieren kannst, aber auch kein Notfall der alles auf den Kopf stellt. Wenn du Kleinstunternehmer bist — sehr wahrscheinlich keine Pflicht. Wenn du größer bist oder wächst — dann jetzt anfangen, nicht wenn die Abmahnung kommt.
Und auch wenn du offiziell ausgenommen bist: Eine barrierefreie Website ist einfach eine bessere Website. Für mehr Menschen zugänglich, technisch sauberer, besser von Google verstanden. Das ist selten eine schlechte Idee.
Wenn du wissen willst, ob deine Website BFSG-ready ist, nutze den kostenlosen Website-Check oder melde dich direkt über das Kontaktformular.
Marius Klingl
Webentwickler aus Stuttgart. Baut schnelle, moderne Websites die Kunden bringen — keine Templates.